Unser Tipp: Schöner wohnen und Steuern sparen
... mit Ihrem Malermeister
Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung - Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.
Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können damit bis zu 1.200 Euro eingesparrt werden!
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wen wir bei ihnen auch noch Reinigungs- oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) durchführen.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.
Der Steuerabzug gilt für alle Malerarbeiten im Innenraum und an der Fassade. Alle Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten sind hiervon erfasst.
Gerade für das Malerhandwerk, mit einer breit gefächerten Leistungspalette bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bieten sich damit besondere Chancen unter dem Motto: "Mit Malerarbeiten Steuern sparen"